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Finanzierung einer Immobilie mit der NRW-Förderung

Du möchtest nicht mehr zur Miete wohnen und träumst vom Leben in den eigenen vier Wänden? Aber dieser Traum scheint für dich nicht finanzierbar zu sein? Zum Glück gibt es die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Milü-Immobilienfinanzierung

Finanzierungen im Jahr 2023 sind möglich.

Wir unterstützen dich beim Neubau oder Kauf deiner Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung.

Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 30 Jahre

Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen

Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von 10% des Darlehens

Fördert den Bau und den Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen

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Bestandsimmobilie kaufen

Kauf eines Einfamilienhauses in Minden-Lübbecke

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Immobilie bauen

Energieeffizienter Neubau in Minden-Lübbecke

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Moderniseiren_

Modernisierung einer Immobilie

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Wer wird gefördert?

Du gehörst zu den Personen oder Familien mit kleinerem oder mittlerem Einkommen und möchtest von einem Förderangebot profitieren? Dann nutze den Chancenprüfer, um in wenigen Schritten zu überprüfen, ob du die geltenden Einkommensgrenzen einhältst. 

Cheerful parents with child smiling and keeping roof mockup over heads while sitting on floor in cozy living room during relocation

Wir machen deine Immobilienfinanzierung möglich

Wir beantworten
dir alle Fragen

Was wird gefördert?

Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Bau von selbstgenutztem Wohneigentum (Neubau, Aufstockung, Anbau, Änderung und Nutzungsänderung)
  • Erwerb einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung
  • Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von einem Bauträger

Weitere Kosten (Grundstückskosten, Nebenkosten, Außenanlagen etc.) werden ebenfalls mitfinanziert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und auf Dauer tragbar sein.

Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Wann dürfen Sie mit den Maßnahmen beginnen und Verträge abschließen?

Die Antragstellung muss vor Abschluss des Kaufvertrags (Erwerb und Ersterwerb) beziehungsweise vor Baubeginn (Bau) erfolgen.

Wie wird gefördert?
  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100%, abzüglich notwendiger Eigenleistung
  • Höchstbetrag: abhängig von der Kostenkategorie der Wohngemeinde, Ihrer Einkommensgruppe und Ihrer Familiensituation
  • Zinsbindung: 30 Jahre
  • Zinssatz: 0,5% p.a.
  • Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% p.a.
  • Tilgung: 1% p.a. (Bau, Ersterwerb), 2% p.a. (Erwerb Bestandsimmobilie)
  • Tilgungsnachlass: 10% des Grunddarlehens und 50% der Zusatzdarlehen.
    Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
  • Außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich 
  • Auszahlung: 100%
    • Bau: 40% bei Baubeginn, 40% nach Fertigstellung des Rohbaus, 20% bei Bezugsfertigkeit
    • Erwerb und Ersterwerb: in einer Summe nach Bezugsfertigkeit und Kaufvertragsabschluss.
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Grundbuchliche Sicherung: in Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig.
  • Erforderliche Eigenleistung: 7,5% der Gesamtkosten, dies können sein
    • eigene Geldmittel,
    • der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Grundstücks,
    • eigene Arbeiten, wodurch Kosten für eine Beauftragung gespart werden (Selbsthilfe)

Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.

Lass dich
unverbindlich von uns beraten

Wir unterstützen dich von der Beratung bis zum Finanzierungsantrag. Komplett transparent und auf deine Bedürfnisse zugeschnitten.